Verkehrsbildungscentrum Comes

Fahrlehrerausbildung

Der Beruf des Fahrlehrers ist eine angesehene und verantwortungsvolle Tätigkeit. Wer ihn ausübt hat in der Regel ein großes Interesse am Straßenverkehr und Spaß am Umgang mit Menschen. Diese interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit setzt neben der Freude am Fahren ein großes Verantwortungsbewusstsein und eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit voraus. Fahrlehrer sind Verkehrspädagogen, die ihren Fahrschülern geduldig die theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die es bedarf um ein Kraftfahrzeug sicher und nach den gesetzlichen Straßenverkehrsvorschriften führen zu können.

Voraussetzungen

Um an der Ausbildung zum/r Fahrlehrer/in teilnehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestalter 22 Jahre

  • Geistige, körperliche und fachliche Eignung.

  • Es dürfe keine Tatsachen vorliegen, die den Teilnehmer für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen.

  • Mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschule oder eine gleichwertige Vorbildung (z.B. Abitur, Fachabitur, längere berufliche Selbstständigkeit usw.)

  • Die Fahrerlaubnis der Klassen A, BE und CE; eine Fahrerlaubnis auf Probe reicht nicht aus.

  • Ausreichende Fahrpraxis auf Kraftfahrzeugen der Klasse, für die eine Fahrlehrerlaubnis beantragt wird, also mindestens 3 Jahre Fahrpraxis Klasse B  innerhalb der letzten fünf Jahre.

  • Eine staatlich anerkannte Ausbildung zum Fahrlehrer innerhalb der letzten drei Jahre.

  • Die fachliche Eignung muss in einer Prüfung nach § 4 FahrlG nachgewiesen werden.

Ablauf

  • 5 Monate an der Fahrlehrerfachschule

  • 1 Monat Vorbereitungsseminar auf die Fachkundeprüfung

  • 4 ½ Monate in der Ausbildungsfahrschule

  • zweimal eine Woche pädagogische Reflexion an der Fahrlehrerfachschule

Erweiterungen

Gezielte Weiterqualifizierungen bieten die Chance zur Spezialisierung auf ein gewünschtes Betätigungsfeld wie z.B. Motorrad- oder LKW Fahrlehrer. Die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE ist sozusagen der "Grundfahrlehrerschein".

 

Aufbauend auf diesem, können Sie in einem einmonatigen Ganztagslehrgang der Klasse A (Motorrad), sowie in einem zweimonatigen Lehrgang der Klasse CE (LKW) bzw.in einem weiteren einmonatigen Kurs DE (Bus) das notwendige spezielle Fachwissen erwerben. 

 

Besonders die Fahrlehrerlaubnisse Klasse A und CE werden vom Fahrlehrerverband Berlin dringend empfohlen. 

 

Eine weitere Möglichkeit der Qualifizierung besteht für die Inhaber der Fahrlehrerlaubnisklassen BE und A durch den Besuch eines Einweisungsseminars zur Nachschulung auffällig gewordener Fahranfänger nach § 2a StVG oder durch Teilnahme an einem Moderatorenlehrgang zur Durchführung von Aufbauseminaren für Kraftfahrer nach § 4 StVG. (Durchführung von Punkteabbauseminaren)

Erweiterung auf Klasse A

Wenn Sie den Fahrlehrerschein der Klasse BE erworben haben, empfiehlt es sich eine Erweiterung der Fahrlehrerlaubnis auf die Klasse A anzustreben, um in der Fahrschulbranche flexibler und erfolgreicher sein zu können. Hier bietet sich außerdem die Möglichkeit Ihr „Hobby Motorradfahren“ zum Beruf zu machen. 

DAUER DER ERWEITERUNG AUF KLASSE A

Die Ausbildung für die Erweiterung auf Klasse A dauert einen Monat. Umfang und Inhalt der Fahrlehrerausbildung richten sich nach einem gesetzlichen Rahmenlehrplan, der die zu unterrichtenden Sachgebiete, sowie die jeweilige Anzahl der dafür aufzuwendenden Stunden, vorgibt. Die Ausbildung für die Klasse A umfasst mindestens 140 Stunden. Der Besitz der Fahrlehrerlaubnisse der Klasse BE und A ist eine Zulassungsvoraussetzung für den Erwerb der Berechtigung die Aufbauseminare ASF und ASP durchzuführen.

Erteilung der Fahrlehrererlaubnis der Klasse A

Die Fahrlehrerlaubnis der Klasse A wird erteilt, wenn der Bewerber
-eine unbefristete Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE besitzt

-einen Monat die Ausbildung Klasse A in einer amtlich anerkannten Fahrlehrerfachschule absolviert hat

-über ausreichend Fahrpraxis verfügt

-die fachliche Eignung in einer Prüfung nachgewiesen hat

Erweiterung auf Klasse CE (DE)

Der Stellenwert des LKW- und Bus- Fahrlehrerscheins hat entscheidend an Bedeutung gewonnen!

Für Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen der Klassen CE und DE stellt sich die Ausbildung und Fortbildung von künftigen Berufskraftfahrern als breites berufliches Tätigkeitsfeld dar. Durch die Grundqualifikations- und Weiterbildungspflicht der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter - und Personenverkehr, sind neue lukrative Arbeitsgebiete für CE - und DE - Fahrlehrer erschlossen worden.

Dauer der Erweiterung auf Klasse CE (DE)

Die Ausbildung dauert zwei Monate (mit DE 3 Monate). Inhalt und Umfang der Fahrlehrerausbildung richten sich nach dem gesetzlichen Rahmenlehrplan, der die zu unterrichtenden Sachgebiete, sowie die jeweilige Anzahl der dafür aufzuwendenden Stunden vorgibt. Die Ausbildung für die Klasse CE umfasst mindestens 280 Stunden (mit DE 420 Stunden).

Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse(n) CE / DE

Die Fahrlehrerlaubnis der Klasse CE und/oder DE wird erteilt, wenn der Bewerber

  • eine unbefristete Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE besitzt.

  • eine zwei Monate dauernde Fahrlehrerausbildung Klasse CE in einer amtlich anerkannten Fahrlehrerfachschule absolviert hat. (ggf. zusätzlich ein Monat für Klasse DE) 

  • innerhalb der letzten 5 Jahre 2 Jahre Fahrpraxis CE (D) oder 6 Monate eine hauptberufliche Tätigkeit als Führer von Kfz der Klasse CE (D) oder eine Fahrausbildung von jeweils 60 Stunden (*in unserer zertifizierten Fahrschule) nachweist.
  • die fachliche Eignung in einer Prüfung nachgewiesen hat.

 

*Sollten Sie nicht über ausreichend Fahrpraxis verfügen, kann diese durch einen "60 Stunden Lehrgang" bei unseren routinierten LKW - und Busspezialisten erworben werden.

Förderungen

Wir sind ein zertifizierter und anerkannter Bildungsträger. Deshalb bestehen für unsere Ausbildungsmaßnahmen und Kurse weitgehende Fördermöglichkeiten.

 

Die Agentur für Arbeit fördert sowohl Arbeitsuchende, als auch -in besonderen Fällen- im Arbeitsverhältnis stehende Arbeitnehmer.

 

Die Förderungsbedingungen müssen individuell für jeden Interessenten geprüft werden. Bitte wenden Sie sich bei Fragen, betreffs ihrer individuellen Förderungsmöglichkeiten, an unsere Kundenbetreuung.

 

Wir sind Ihnen gerne bei der Antragstellung behilflich und bieten Ihnen kompetente Hilfe bei der Bewältigung der Behördengänge.

 

In vielen Fällen ist nicht nur die Ausbildung in den gewünschten Fahrlehrerklassen, sondern auch der Erwerb fehlender Führerscheine förderungsfähig.

 

Ebenso sind die Erstattung von Fahrtkosten oder die Übernahme der Kosten für die Anmietung eines Apartments für die Lehrgangsdauer möglich.

Die Maßnahmenummer für unsere Fahrlehrer Ausbildung ist: 955/0640/09

Außerdem bestehen viele weitere Förderungsmöglichkeiten:

  • Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr steht für Zeitsoldaten als Träger der Ausbildungskosten zur Verfügung.
  • Die Rentenversicherungsträger ermöglichen in Fällen krankheitsbedingter Berufsunfähigkeit eine Umschulung.
  • Die Berufsgenossenschaften tragen bei arbeitsunfallbedingter Umschulung ggf. die Ausbildungskosten.
  • Das Meister-Bafög stellt eine Finanzierungsmöglichkeit dar, die häufig in Anspruch genommen wird.

 

Unsere Mitarbeiter bieten Ihnen kompetente Hilfe bei der Bewältigung der Anträge. Bitte fordern Sie unsere individuelle Beratung für Ihre Förderungsmöglichkeiten an.

 

ANTRÄGE / SERVICE

Der Antrag auf Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis in der von Ihnen gewünschten Klasse ist bei Ihrem zuständigen Straßenverkehrsamt der Stadt oder des Landkreises einzureichen.

Für Berlin gilt:

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten

Puttkamer Str. 16 - 18
- III C 321 -
Zimmer 256 (Fr. Schmidt)
(030) 90269-2300

10958 Berlin

 

Diesem Antrag sind beizufügen:

  • Lebenslauf
  • Geburtsurkunde (im Original)
  • Zeugnis eines Amtsarztes oder Arbeitsmediziners
  • Unterlagen über die Fahrpraxis (Fahrzeugschein, Versicherungsunterlagen, Bescheinigung des Arbeitgebers, beglaubigte Überlassungserklärung der Eltern oder des Ehepartners usw.)
  • Abschlusszeugnis der Schule (kann ggf. durch andere Abschlüsse nach Maßgabe des Berliner Schulgesetzes ersetzt werden)
  • Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung (kann durch Abitur, Fachabitur oder gleichwertige Abschlüsse ersetzt werden)
  • Ablichtung des Führerscheins (Original muss vorgelegt werden)
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister (fordert die Behörde selbst an)
  • Polizeiliches Führungszeugnis (Zustellung an die zuständige Behörde)

 

Gerne empfehlen wir Ihnen unseren Betriebsarzt für die ärztliche Untersuchung und weitere Partner, wenn es zum Beispiel um den 1. Hilfe-Kurs oder einen Sehtest geht. Entstehende Aufwandskosten werden Ihnen nach Ausbildungsbeginn, gegen Vorlage der Quittungen, von uns zurückerstattet.

 

Bei Fragen oder für weitere Informationen zu den einzelnen Punkten stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Fortbildung

In Zusammerarbeit mit dem Fahrlehrerverband Berlin finden in unseren Schulungsräumen regelmäßig Fortbildungen statt. Die aktuellen Termine können Sie telefonisch oder per E-Mail mit uns abstimmen.

Termine

Übersicht der Termine für Fahrlehrer

Beginn Ausbildung Dauer
     
29. Mai 2012 Fahrlehrerausbildung Klasse DE 1 Monat
     
11. Jul 2012 Fahrlehrerausbildung Klasse A 1 Monat
 
 
13. Aug 2012 Fahrlehrerausbildung Klasse CE 2 Monate
     
24. Aug 2012 Fahrlehrerausbildung Klasse BE 5 Monate

Die Pädagogischen Reflexionswochen finden wie folgt statt:

09. Jul 2012 - 13. Jul 2012  
   
10. Sep 2012 - 14. Sep 2012  
   
12. Nov 2012 - 16. Nov 2012  

INFOTAGE

Für alle die sich für den Beruf des Fahrlehrers interessieren finden in

den Schulungsräumen des VerkehrsBildungsCentrums regelmäßige

Informationstage statt. Hier werden alle relevanten Themen zur

Ausbildung, den Abläufen, den Prüfungen und Förderungsmöglichkeiten

besprochen.Die Termine sind:

 

 
23. Mai  2012 - 18.00 Uhr
 
20. Juni 2012 - 18.00 Uhr
 
25. Juli 2012 - 18.00 Uhr
 
22. Aug 2012 - 18.00 Uhr
 
19. Sep 2012 - 18.00 Uhr
 

24. Okt. 2012 - 18.00 Uhr

 
21. Nov. 2012 - 18.00 Uhr
 
19. Dez. 2012 - 18.00 Uhr