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Fahrlehrer Fortbildung > Einweisungsseminar zum Ausbildungsfahrlehrer <

Heute beginnt das 3-tägige Einweisungsseminar für Ausbildungsfahrlehrer in nach § 9b Abs. 1 u. 4 sowie § 21a Abs 1. Fahrlehrergesetz. Gegenstand der Seminars sind insbesondere die Vorschriften des FahrlG, der DV-FahrlG, der FahrlAusbO und FahrlPrüfO Es werden behandelt Die „Richtlinie für die Durchführung des Einweisungsseminars für Fahrlehrer zum Ausbildungsfahrlehrer“ sowie die „Richtlinie für die Durchführung der Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule für die Fahrlehreranwärter“.